Christliche KiTa Senfkorn Michelstadt e. V.
Familienzentrum und KiTa

Die Kindertagesstätte

Die Kita Senfkorn nimmt ihren Bildungsauftrag als christliche Einrichtung sehr ernst. Daher sind Aktivitäten und Angebote auf den hessischen Bildungs- und Erziehungsplan abgestimmt. Unsere Grundüberzeugung steht dabei jederzeit im Vordergrund und beweist sich als gut kombinierbar zum Bildungsplan. Der hessische Bildungs- und Erziehungsplan spricht in folgende Bereiche hinein:

  • Sprache und Kommunikation 
  • Umwelterziehung, Naturerfahrung 
  • Mathematische und technische Bildung 
  • Kultur und Gesellschaft 
  • Soziales erlernen 
  • Persönlichkeitsbildung 
  • Bewegung, Rhythmik und Sport 
  • Gesundheit & Ernährung 
  • Das Kind steht im Mittelpunk 
  • Ganzheitliches Lernen 
  • Ko – Konstruktion 
  • Stärkung kindlicher Autonomie und sozialer Mitverantwortung 
  • Stärkung lernmethodischer Kompetenz 
  • Stärkung des kompetenten Umgang mit Veränderungen und Belastungen 


In der KiTa werden täglich bis zu 25 Kinder betreut. Hierfür ist ein fester Belegungsplan aufgestellt. Die Betreuung der Kinder erfolgt an 5 Tagen in der Woche. Die Gruppe setzt sich aus maximal 25 Kindern im Alter von zwei bis sechs Jahren zusammen. 

Es werden zwei Betreuungsmodule angeboten, die von den Eltern flexibel gebucht werden können. 



Modul 1: 7.30 Uhr – 12.45 Uhr (ohne Mittagessen)



Modul 2: 7.30 Uhr – 15.00 Uhr (mit Mittagessen)



Modul 3: 7.30 Uhr – 13.15 Uhr (mit Mittagessen)


 


Ferien finden an folgenden Terminen statt: 

            ➔ Ostern 

            ➔ Weihnachten und Silvester


Grundlagen pädagogischen Handelns 

Das Bild vom Kind 

Wir nehmen jedes Kind in seiner Individualität wahr und begleiten es respektvoll und mit Wertschätzung in seiner Entwicklung. Jedes Kind hat das Recht auf die unversehrte körperliche Entwicklung. Das bedeutet, dass wir für Schutz des Kindeswohls, gesunde Ernährung, Hygiene und Pflege, Bewegung und Ruhe Sorge tragen. 

Außerdem hat jedes Kind das Recht auf unversehrte seelische Entwicklung. Daher bringen wir ihm durch aktives Zuhören Empathie und Wertschätzung entgegen. Außerdem wird dem Kind durch Gleichheit und Toleranz die Möglichkeit geboten sich selbst wertzuschätzen. Dem Recht auf unversehrte geistige Entwicklung begegnen wir zum Beispiel mit Anregungen zum Lernen, Selbst- und Mitbestimmung und altersentsprechender Begleitung und Unterstützung. Wir geben dem Kind Liebe, Geborgenheit und bieten Förderung und Unterstützung in seiner Entwicklung. Durch Lob, Interaktion und Anerkennung ermöglichen wir, dass das Kind in vielfältigen Spielformen, mit allen Sinnen des Körpers, eigene Kompetenzen entwickeln und erwerben kann. 

Unsere Vision: fröhliche, zuversichtliche, mutige Kinder! Kinder altersgemäß zu fördern ist ein weiterer wichtiger Punkt unserer Arbeit. Wir holen die Kinder dort ab, wo sie stehen und lassen jedem Kind sein eigenes Entwicklungstempo und Entfaltungspotential. Wir versuchen den Bedürfnissen nach Geborgenheit und Nähe einerseits, sowie Selbstbestimmung und Individualität anderseits gerecht zu werden. 

Um die Arbeit in unserer KiTa für alle Altersgruppen individuell und entwicklungsfördernd zu gestalten, werden in unserer Einrichtung folgende Schwerpunkte gesetzt und praktiziert:

  • Gemeinsames Frühstück 
  • Spielen im Bewegungsraum und im Außengelände 
  • Projekte und Angebote 
  • Nachmittagsbetreuung 
  • Musikalische Früherziehung 
  • Kochen / Gestalten 
  • Wöchentlicher Waldtag 
  • Überkonfessionalität





Die Mitarbeiter

Unsere Arbeit baut auf pädagogisch qualifizierten und motivierten Mitarbeitern auf. Der abwechslungsreiche Beruf eines Erziehers/ einer Erzieherin bringt viele Aufgaben und Rollen mit sich. 

Das gemeinsame Ziel ist es, mit dem Wissen, dass unsere Berufung als Pädagoge von Gott gewollt und jederzeit wachsam von ihm begleitet ist, alle Anforderungen bestmöglich zu meistern. 

Jedes Teammitglied bereichert mit seinen individuellen Fähigkeiten und Begabungen die tägliche Arbeit am Kind. Ein achtsamer Umgang miteinander, ein harmonisches Miteinander und der tägliche kollegiale Austausch im Rahmen der Teamsitzungen, ermöglicht eine Einheit der Fachkräfte, die nicht nur elementar für eine beständige Arbeit ist, sondern auch einen immensen Wert für eine ausgewogene Gruppendynamik hat. 

Um ein pädagogisches Qualitätsniveau zu sichern, besuchen alle Fachkräfte Schulungen und Fortbildungen.

Weiterhin werden regelmäßig Personalentwicklungsgespräche geführt, um neue persönliche Ziele zu definieren, Wünsche und Sorgen zu teilen und Konflikte zu schlichten und beizulegen.

Jedes Mitglied des Teams lebt seinen Glauben in einer bewussten und ernsthaften persönlichen Beziehung zu Gott aus. Es ist ein aktives Mitglied einer auf Christus gegründeten, bibeltreuen Gemeinde.


Die Räumlichkeiten

Unsere Kindertagesstätte ist im Untergeschoß des Gemeindegebäudes zu Hause. Die Einrichtung besteht im Innenbereich aus einem Gruppenraum und einem Multifunktionsraum (Büro-/Besprechungs-/Schlaf- bzw. Vorschulraum), einem Foyer, einem Mehrzweckraum (mit Spiel-, Bewegungs- und Essenraum), einer Kochküche, einer separaten Spülküche, einem Wirtschaftsraum, WCs und einem Außenbereich. Den Eltern stehen im Hof mehrere Parkplätze zur Verfügung. Alle Räumlichkeiten sind an die Bedürfnisse der Kinder angepasst und für ihre bestmögliche Förderung und Entwicklung ausgestattet.


Gesetzliche Grundlagen

Die gesetzliche Grundlage unserer Einrichtung bildet das achte Sozialgesetzbuch (SGB VIII), sowie der Paragraph 26 des hessischen Kinder- und Jugendgesetzbuch (HKJGB §26). Diese beinhalten einen allumfassenden Förderauftrag für Bildung, Erziehung und Betreuung der Kinder, sowie ein Recht auf Bildungschancengleichheit.

Weiterhin orientieren wir uns an den Fachstandards und Prinzipien des hessischen Bildungs- und Erziehungsplans, der für Kinder vom ersten Lebensmonat bis zum 10. Lebensjahr lernortübergreifend angelegt wurde. 

Er verlangt, jedes Kind in seiner Einzigartigkeit wahrzunehmen, zu akzeptieren und zu fördern.

 

Elternbeiträge 

Die Elternbeiträge richten sich nach den städtisch geltenden Beschlüssen. Außerdem wird eine Pauschale für das Mittagessen erhoben.